Sternenkind

Was ist ein Sternenkind?

Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Auch der Begriff stille Geburt fällt oft in diesem Zusammenhang. Er leitet sich aus dem englischen Ausdruck für Totgeburt stillbirth ab und drückt auf sensible Weise aus, was passiert, wenn ein Kind tot geboren wird. Im deutschsprachigen Raum ist der Begriff Sternenkind mittlerweile weit verbreitet. Es gibt aber auch die Bezeichnungen Schmetterlingskind oder Himmelskind

 

Nicht alle Eltern identifizieren sich mit dem Begriff Sternenkind oder sich selbst als Sterneneltern – was vollkommen in Ordnung ist. In Zeiten von Hashtags und Suchmaschinen hat es sich jedoch bewährt, klare Begriffe zu definieren, die Betroffenen zu mehr Sichtbarkeit verhelfen.

 

Nach dem offiziellen Sprachgebrauch werden für ein tot geborenes Kind Fachwörter aus dem medizinischen Bereich – wie etwa Abort – verwendet, was für betroffene Eltern sehr befremdlich wirken und heftige Emotionen oder auch Schuldgefühle auslösen kann. Wir, vom BVKSG, nutzen daher den Begriff Sternenkind.

Kind ist Kind! – unabhängig von der Schwangerschaftswoche, dem Geburtsgewicht oder den Umständen der Geburt. Auch ein Sternenkind macht seine Eltern zu Eltern. Und jedes Kind hat es verdient, mit Würde behandelt zu werden.

Gesetzliche Definition von Sternenkindern

Gesetzlich wird bei einem Sternenkind zwischen einer Fehlgeburt, einer Totgeburt sowie einer Lebendgeburt unterschieden. Diese Definitionen richten sich nach dem Todeszeitpunkt sowie den -umständen. Je nachdem, wie das Kind gesetzlich definiert wird, gelten unterschiedliche Rechte und Ansprüche, die im Personenstandgesetz (PstG), im Mutterschutzgesetz (MuschG) sowie im Bestattungsgesetz (BstG) Anwendung finden. In Deutschland wird die Schwangerschaftswoche (SSW) ab dem 1. Tag der letzten Monatsblutung berechnet (p.m. = post menstruationem).

Was ist eine Lebendgeburt?

Lebend geboren ist ein Kind, das unabhängig von seinem Gewicht nach Verlassen des Mutterleibes eines der folgenden Lebenszeichen aufweist:
• Herzschlag
• Pulsieren der Nabelschnur
• Lungenatmung

Was ist eine Totgeburt?

Als tot geboren oder in der Geburt verstorben gilt ein Kind dann, wenn keines der oben genannten Lebenszeichen erkennbar ist und es ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweist. Ein Kind, das ab der 24. Schwangerschaftswoche (SSW 23+0) tot geboren wird, ist unabhängig vom Gewicht ein Totgeborenes.

Was ist eine Fehlgeburt?

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Kind bei der Geburt unter 500 Gramm wiegt und keine Lebenszeichen vorhanden sind.
Je nach Entwicklungsstand des Kindes kann weiter differenziert werden:
• Frühe Fehlgeburt: Als frühe Fehlgeburt wird ein tot geborenes Kind unter 500 Gramm Geburtsgewicht bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW 10+6)  bezeichnet.
• Späte Fehlgeburt: Bei einem tot geborenen Kind unter 500 Gramm Geburtsgewicht ab der 12. Schwangerschaftswoche (SSW 11+0) oder später spricht man von einer späten Fehlgeburt.
• Embryo: Bezeichnung für ein Kind bis zur 11. Schwangerschaftswoche (SSW 9+6), bei dem die Organbildung noch nicht abgeschlossen ist.
• Fetus/Fötus: Bezeichnung für ein Kind mit abgeschlossener Organbildung ab der 11. Schwangerschaftswoche (SSW 10+0) bis zur Geburt.

Was ist eine Frühgeburt?

Frühgeburt (auch frühgeborenes Kind/ Frühgeborenes) bezeichnet ein lebend geborenes Kind unter 2.500 Gramm Geburtsgewicht bis zur 37. Schwangerschaftswoche (SSW 35+6). Auch ein tot geborenes Kind von mindestens 500 Gramm bis 2.500 Gramm gilt als Frühgeburt. Diese Definition ist insbesondere für das Mutterschutzgesetzt (MuschG) relevant.

Wir beraten auch Eltern.

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