Mitgliedschaft
Warum ist eine Mitgliedschaft wichtig und welche Möglichkeiten bieten wir?
Durch eine Mitgliedschaft unterstützten Sie den Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt e.V. (BVKSG) auf vielen Ebenen. Gemeinsam können Menschen viel erreichen. Gemeinsam sind wir stark.
Zudem sind Mitgliedsbeiträge feste Einnahmen, mit denen ein Verband planen kann. Darin liegt der Unterschied zu unregelmäßigen Spenden, welche selbstverständlich ebenfalls gut und wichtig sind.
Wir unterscheiden in zwei Mitgliedsformen:
Vollmitglied
Vollmitglieder können ausschließlich gemeinnützige Vereine sowie Selbsthilfegruppen (entsprechend der Selbsthilfe-Leitlinien der GKV) werden, welche den Zweck des Vereins unterstützen und die Werte des Vereins teilen. Sie haben volles Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.
Fördermitglied
Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen werden, welche den Zweck des Vereins unterstützen und die Werte des Vereins teilen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können nicht in Organe des Vereins, vor allem als geschäftsführender Vorstand, gewählt werden. Im Übrigen haben sie die gleichen Rechte wie Vollmitglieder, sofern nichts anderes in der Satzung bestimmt ist.
Beiden Mitgliedsformen steht eine aktive Mitarbeit in den unterschiedlichen Arbeitskreisen frei.
Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite und schreiben Sie uns gern an.
Mitgliedsantrag
Mit diesem Formular kann die Mitgliedschaft im BVKSG beantragt werden.