AKTUELLES
Aktuell erfasst das Statistische Bundesamt sehr präzise die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche. Inhaber von Arztpraxen sowie Leiter von Kliniken sind gemäß § 18 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche auf dem Erhebungsvordruck des Statistischen Bundesamtes zu erfassen. Ebenso erfasst werden Totgeburten sowie verstorbene Kinder, die unter das Personenstandsgesetz fallen. Wir wissen aber: Die tatsächliche Zahl ist wesentlich höher, denn es besteht keine Meldepflicht für Fehlgeburten und damit auch keine statistische Erfassung. Fachleute sind sich uneinig darüber, wie viele Familien betroffen sind; die Angaben variieren hier sehr stark.
Für eine gute Strukturierung & Finanzierung von Hilfsangeboten, sowie in Bezug auf Krankheitsbilder und abgeleitete Präventionsmaßnahmen ist das Wissen über die Größe der Zielgruppe wichtig. Unterzeichnet die Petition und unterstützt betroffene Familien und unsere Vereinsarbeit.