Pränataldiagnostik

Pränataldiagnostik - ein auffälliger Befund

Liegt nach einer vorgeburtlichen Untersuchung ein auffälliges Untersuchungsergebnis vor, steht jeder Schwangeren laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) eine genetische Beratung zu. Pränatal-Mediziner finden sich unter www.bvnp.de↵. Außerdem steht jeder Schwangeren eine Beratung und Aufklärung gemäß des Schwangerenkonfliktgesetzes (SchKG) zu. Themen wie z. B. Schwangerschaftsabbruch oder Weitertragen können dort detailliert besprochen werden. 

 

Meist kommen erst nach den Beratungsgesprächen besonders wichtige Fragen auf. Wir empfehlen den Eltern daher sich diese Fragen zu notieren und in einem nachfolgenden Gesprächstermin zu stellen. Denn nur, wenn alle Fragen beantwortet sind, lässt sich eine Entscheidung treffen, die der persönlichen Situation entspricht. 

Weiterführende Informationen auf www.familienplanung.de↵

Eine Entscheidung treffen

Grundsätzlich stehen Eltern nun folgende Optionen offen, zu denen sie sich von ihrer Ärztin, ihrem Arzt oder Hebamme aufklären lassen sollten:

Weitertragen

Was bedeutet es für Eltern, die Schwangerschaft nach einem auffälligen pränatalen Befund fortzusetzen? Aufkommende Fragen können sein: „Würden wir das schaffen?“ oder „Wie sollen wir das schaffen?“.

 

Eine Möglichkeit ist, sich an entsprechende Beratungsstellen und Vereine wenden, die sich mit der Problematik genetischer Erkrankungen von Ungeborenen beschäftigen. Auf der Website www.weitertragen-verein.net↵ berät und informiert der Verein Weitertragen e. V. über das Fortsetzen der Schwangerschaft nach pränataler Diagnose.

 

Wir möchten alle Eltern darin bestärken, sich umfassend über die Besonderheiten und Fakten in Bezug auf die konkrete Erkrankung ihres ungeborenen Kindes zu informieren. Um die Entscheidungsfindung bestmöglich zu unterstützen, ist eine breite Aufklärung und Information durch entsprechende Literatur, Vereine, Beratungsstellen und eventuelle Kontakt zu betroffenen Eltern, die mit einem besonderen Kind leben, sinnvoll.

Palliative Geburt

In den Fällen eines medizinisch indizierten Abbruchs oder einer drohenden Frühgeburt, bei der das Neugeborene bereits kurz nach der Geburt versterben wird, besteht die Möglichkeit einer palliativen Geburt. Ein Palliativteam wird dem Kind eine schmerzfreie Zeit nach der Geburt bis zu dessen Tod gewährleisten. Meist wird den Eltern zudem eine psychologische Betreuung angeboten. Da nicht jede Klinik die Möglichkeit der palliativen Geburt anbietet, sollten sich Eltern vorab genau informieren. Grundsätzlich haben sie eine freie Klinikwahl.

 

Eine Liste mit Perinatalzentren (Level 1, Level 2) und Kliniken mit perinatalem Schwerpunkt findet sich auf www.perinatalzentren.org/standortliste ↵.

Schwangerschaftsabbruch

Die Schwangerschaft vorzeitig zu beenden ist nie eine einfache Entscheidung.

Rechtlich wird bei einem Schwangerschaftsabbruch zwischen der sozialen Indikation sowie der medizinischen Indikation unterschieden, siehe auch: www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt↵.

 

  • Soziale Indikation: Einem Abbruch mit sozialer Indikation liegen schwerwiegende, persönliche Gründe der Schwangeren zugrunde. Er ist nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche (bis SSW 12+6) möglich. Zudem müssen die Beratungsregeln nach §218a Abs. 1StGB↵ befolgt werden.
    Wichtig! Bei einem Abbruch mit sozialer Indikation hat die Schwangere kein Anrecht auf Mutterschutz und es besteht kein Kündigungsschutz.

 

  • Medizinische Indikation: Bei der medizinischen Indikation wird davon ausgegangen, dass für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes. Er ist auch nach der 14. Schwangerschaftswoche möglich.

 

Stehen Eltern vor der Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs wird ihnen geraten, den Abbruch bestenfalls vor der 24. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Bis zur 24. Schwangerschaftswoche ist das Ungeborene meist außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig und wird entweder durch den Geburtsvorgang oder kurz nach der Geburt versterben. Während das Kind in den ersten 12 Wochen meist durch eine medikamentös eingeleitete selbstbestimmte Fehlgeburt oder Kürettage zu Welt kommt, wird in den späteren Wochen, spätestens jedoch ab der 24. Schwangerschaftswoche, ein sogenannter Fetozid durchgeführt.

 

Das Herz des ungeborenen Kind wird mittels einer Injektion zum Erliegen gebracht. Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass das Kind vor möglichen Schmerzen geschützt wird. Es wird dann auf natürlichem Weg still geboren.  

Trauer und Abschied

Es ist ratsam, sich bereits ab dem Zeitpunkt der Diagnose oder auch mit einer unsicheren Prognose als Eltern Unterstützung zu holen. Viele Sternenkindorganisationen beraten bereits ab diesem frühen Zeitpunkt und nicht erst nach der Geburt.

 

Mit ihrer Hilfe kann der bevorstehende Abschied besprochen werden. So ist es den Eltern möglich, noch mit ihrem Kind im Mutterleib Erinnerungen zu schaffen, die den weiteren Trauerweg unterstützen. 

Abschiedsrituale vor der Geburt eines Sternenkindes

  • Ultraschallbilder und Herztöne: Auch, wenn es medizinisch nicht notwendig ist, können Eltern ein erneutes Ultraschall- oder 3D-Bild von ihrem Kind im Mutterleib erstellen lassen und um ein CTG der Herztöne bitten. Das eigene Handy kann als zusätzliches Aufnahmegerät für Videos und Tonspuren dienen. Die Ausdrucke und Aufnahmen lassen sich gut in einer Erinnerungsbox aufbewahren. 

 

  • Babybauch: Unabhängig von der Größe des Bauches, ist es eine schöne Erinnerung, den Babybauch zu fotografieren, insbesondere, wenn das Kind im Mutterleib noch lebt. Manche Eltern entscheiden sich auch dazu, den Bauch zu bemalen oder einen Gipsabdruck zu machen. Dieses Ritual eignet sich gut für Geschwisterkinder, um auch sie auf den Abschied vorzubereiten.

 

  • Spaziergang der Erinnerung: Ein achtsamer Spaziergang im Wald, am Strand oder in einer Gegend, in der sich die Eltern wohlfühlen, kann wertvolle Erinnerungen schaffen. Hier können Fotos von der Familie und der Umgebung entstehen. Kreuzt ein schöner Stein, eine Feder oder Muschel den Weg, lassen sich solche Dinge gut in einer Erinnerungsbox bewahren.

 

  • Abschied nehmen von der Schwangerschaft: Es kann den bevorstehenden Geburtsprozess und auch das Abschiednehmen erleichtern, wenn sich die Schwangere, aber auch die Partnerin/ der Partner und Geschwisterkinder, bewusst von der Schwangerschaft verabschieden. Der Babybauch kann gestreichelt werden oder dem Ungeborenen wird etwas vorgesungen oder eine Geschichte erzählt. Das Kind wird behütet und beschützt bis zum letzten Moment. 

Wir beraten auch Eltern.

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