Bestattung

Bestattung von Sternenkindern

Die Beerdigung des eigenen Kindes ist wohl das Letzte, an das man in der Schwangerschaft denkt. Beim Tod eines älteren Menschen können bei der Bestattung die Vorlieben oder der letzte Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden. Eltern, die ihr Kind zu Grabe tragen, müssen hingegen aus dem eigenen Bauch heraus entscheiden. Dazu kommt, dass das deutsche Bestattungsrecht Ländersache ist und der Friedhofszwang wenig Spielraum für individuelle Wünsche lässt. Wir möchten daher eine kleine Auflistung geben, welche Bestattungsformen und -orte Eltern für ihre Sternenkinder zur Verfügung stehen.

Hinweis: Das deutsche Bestattungsrecht unterscheidet zwischen bestattungspflichtigen und nicht bestattungspflichtigen Kindern.

Zwei Arten der Bestattung

Grundsätzlich wird zwischen den zwei Bestattungsarten Erdbestattung und Feuerbestattung unterschieden.

Erdbestattung

Das verstorbene Kind wird in einem Sarg in der Erde bestattet. Es gibt spezielle Kindersärge und manche Bestattungsunternehmen geben der Familie auch die Möglichkeit, den Sarg selbst zu gestalten. Der Sarg kann in einem Einzelgrab oder einer Familiengrabstätte beigesetzt werden.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung (auch Einäscherung/Kremierung) wird das verstorbene Kind in einem Sarg verbrannt und seine Asche in eine Aschekapsel gefüllt. Diese kann mit oder ohne eine umschließende Schmuckurne beigesetzt werden. Je nach Krematorium ist es möglich, der Einäscherung beizuwohnen und dem Kind Grabbeigaben mitzugeben, die ebenfalls verbrannt werden. Die Feuerbestattung ermöglicht, neben der Beisetzung im klassischen Urnengrab, weitere Bestattungsformen.

Hinweis: Die Feuerbestattung ist bei Kindern, die in einer sehr frühen Schwangerschaftswoche verstorben sind, nicht immer möglich. 

Orte für die Bestattung

Aus der Erd- bzw. Feuerbestattung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für den Bestattungsort. Prinzipiell gilt in Deutschland der Friedhofszwang. Einige Bestattungsunternehmen bieten jedoch alternative Bestattungsmöglichkeiten an. Dabei erfolgt in der Regel ein Zwischenschritt über das Ausland wie zum Beispiel der Schweiz, der Tschechischen Republik oder den Niederlanden.

 

Wichtig: Eltern sind vollkommen frei in der Wahl des Bestattungsunternehmens und dürfen sich in jeder Schwangerschaftswoche für die Einzelbestattung ihres Kindes entscheiden.

Grabplatz auf dem Friedhof

Auf Friedhöfen können Särge und Urnen bestattet werden. Die Friedhöfe bieten hierfür verschiedene Grabarten an wie Einzelgräber, Familiengräber, Reihengräber, Wiesengräber, Baumgräber,  Urnenschränke (Kolumbarium) oder anonyme Gräber. Vielerorts finden sich auch Sternenkindgrabstätten für nicht bestattungspflichtige Kinder. Für Kindergräber und Sternenkindgräber gelten teilweise geringere Gebühren und andere Laufzeiten als bei den üblichen Grabarten.

Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof

Wenn sich die Eltern von nicht bestattungspflichtigen Kindern gegen eine individuelle Bestattung entscheiden, übernimmt die Geburtsklinik die Bestattung. Üblicherweise werden die verstorbenen Kinder in einem regelmäßigen Turnus gemeinsam kremiert und in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Sternenkinder anonym beigesetzt. Ob die Familien der Beisetzung beiwohnen können, ist regional stark unterschiedlich.

Bestattungswald

In Bestattungswäldern können Eltern ihr Kind in einer Urne an einem Grabbaum beisetzen lassen. Es findet sich auch immer ein Baum speziell für Sternenkinder. Hier fallen nur geringe bis keine Gebühren an. Selbstverständlich können Eltern auch einen einzelnen Platz an jedem anderen Grabbaum oder einen Familienbaum zu den regulären Gebühren erwerben. Grabschmuck gibt es hier nicht – die Natur schmückt die Gräber je nach Jahreszeit.

Seebestattung

Hier wird die Urne mit der Asche des Kindes dem Meer übergeben. Die Trauergemeinde fährt mit einem Schiff aufs Meer hinaus, die Urne wird an einer bestimmten Stelle ins Meer gelassen. Da ein Besuch der Grabstelle nicht einfach möglich ist, werden jährliche Gedenkfahrten angeboten.

Luftbestattung

Hier wird die Asche vom Ballon aus, im Beisein der Angehörigen, dem Wind übergeben. Dies ist aktuell in Frankreich möglich.

Dünenbestattung

Die Asche des Kindes wird an einer ausgewiesenen Stelle in Meeresnähe in einer Düne verstreut. Dies ist aktuell in den Niederlanden möglich.

Baumbestattung / Lebensbaum

Hier wird die Asche des Kindes mit spezieller Erde vermengt, aus der heraus ein Baum wächst. Der Baum kann nach ca. 6-9 Monaten von den Eltern an einem Ort ihrer Wahl eingepflanzt werden. Diese Methode ist in Deutschland nicht erlaubt, es gibt aber Bestattungsunternehmen, die diese Bestattungsform über Partner im Ausland legal ermöglichen.

Edelsteinbestattung / Diamantbestattung

Hierbei wird aus einem Teil der Asche ein Edelstein (z.B. Rubin, Saphir) oder ein Diamant hergestellt. Herausgefilterte Oxide werden mit Wasserstoff und Sauerstoff bei über 2000° Celsius zu einem Edelstein verschmolzen. Der Stein kann zu einem Schmuckstück weiterverarbeitet werden.

Es gibt auch Edelsteinbestattungen, bei denen ein ausgewählter Edelstein durch einen Teil der Asche energetisiert wird. Die Asche kommt dabei lediglich mit dem Stein in Berührung, der Stein selbst enthält keine Asche.

Erinnerungskristall

Hierbei wird ein Teil der Asche durch Glasbläserei in Kristallglas eingearbeitet. Von einfachen Formen bis hin zu kunstvollen Skulpturen ist vieles möglich und die Eltern können ihr Kind zu Haus (symbolisch) aufbahren.

Ascheschmuck

Hierbei wird ein Teil der Asche in einen Anhänger eingeschlossen oder in eine Perle eingearbeitet. Mitunter können die Schmuckstücke graviert werden. Auch in Muttermilchschmuck lässt sich Asche einarbeiten.

Wir beraten auch Eltern.

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