Bestattungsarten
Bestattungsmöglichkeiten für Sternenkinder
Generell haben Eltern das Recht, ihr Kind nach den eigenen Wünschen würdevoll bestatten zu lassen. Sie machen damit von ihrem Bestattungsrecht Gebrauch, das unabhängig von der Schwangerschaftswoche besteht, in der das Kind verstorben ist.
In den meisten Bundesländern gilt die Friedhofspflicht. Beisetzungen sind damit auf einem klassischen Friedhof, in einem Bestattungswald oder per Seebestattung möglich. Es gibt aber auch Alternativen, die meist durch einen Zwischenschritt über das Ausland möglich sind.
Im Folgenden geben wir einen Einblick in die Bestattungsarten und stellen alle möglichen Beisetzungsorte vor. Unsere hilfreichen Fragen können Eltern bei der Entscheidungsfindung für den Ort der letzten Ruhe unterstützen.
Hinweis: Das deutsche Bestattungsrecht unterscheidet zwischen bestattungspflichtigen und nicht bestattungspflichtigen Kindern.
Zwei Arten der Bestattung
Grundsätzlich wird zwischen den zwei Bestattungsarten Erdbestattung und Feuerbestattung unterschieden.
Erdbestattung
Das verstorbene Kind wird in einem Sarg in der Erde bestattet. Es gibt spezielle Kindersärge und manche Bestattungsunternehmen geben der Familie auch die Möglichkeit, den Sarg selbst zu gestalten. Der Sarg kann in einem Einzelgrab oder einer Familiengrabstätte beigesetzt werden.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung (auch Einäscherung/Kremierung) wird das verstorbene Kind in einem Sarg verbrannt und seine Asche in eine Aschekapsel gefüllt. Diese kann mit oder ohne eine umschließende Schmuckurne beigesetzt werden. Je nach Krematorium ist es möglich, der Einäscherung beizuwohnen und dem Kind Grabbeigaben mitzugeben, die ebenfalls verbrannt werden. Die Feuerbestattung ermöglicht, neben der Beisetzung im klassischen Urnengrab, weitere Bestattungsformen.
Hinweis: Die Feuerbestattung ist bei Kindern, die in einer sehr frühen Schwangerschaftswoche verstorben sind, nicht immer möglich.
Orte für die Beisetzung
Aus der Erd- bzw. Feuerbestattung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für die Beisetzung.
Wichtig: Eltern sind vollkommen frei in der Wahl des Bestattungsunternehmens und dürfen sich in jeder Schwangerschaftswoche für die Einzelbestattung ihres Kindes entscheiden.
Mögliche Beisetzungsorte
entsprechend der Friedhofspflicht
Auf Friedhöfen können Särge und Urnen bestattet werden. Die Friedhöfe bieten hierfür verschiedene Grabarten an wie Einzelgräber, Familiengräber, Reihengräber, Wiesengräber, Baumgräber, Urnenschränke (Kolumbarium) oder anonyme Gräber. Vielerorts finden sich auch Sternenkindgrabstätten für nicht bestattungspflichtige Kinder. Für Kindergräber und Sternenkindgräber gelten teilweise geringere Gebühren und andere Laufzeiten als bei den üblichen Grabarten.
Wenn sich die Eltern von nicht bestattungspflichtigen Kindern gegen eine individuelle Bestattung entscheiden, übernimmt die Geburtsklinik die Bestattung. Üblicherweise werden die verstorbenen Kinder in einem regelmäßigen Turnus gemeinsam kremiert und in einer Gemeinschaftsgrabstätte für Sternenkinder anonym beigesetzt. Ob die Familien der Beisetzung beiwohnen können, ist regional stark unterschiedlich.
In Bestattungswäldern können Eltern ihr Kind in einer Urne an einem Grabbaum beisetzen lassen. Es findet sich auch immer ein Baum speziell für Sternenkinder. Hier fallen nur geringe bis keine Gebühren an. Selbstverständlich können Eltern auch einen einzelnen Platz an jedem anderen Grabbaum oder einen Familienbaum zu den regulären Gebühren erwerben. Grabschmuck gibt es hier nicht – die Natur schmückt die Gräber je nach Jahreszeit.
Hier wird die Urne mit der Asche des Kindes dem Meer übergeben. Die Trauergemeinde fährt mit einem Schiff aufs Meer hinaus, die Urne wird an einer bestimmten Stelle ins Meer gelassen. Da ein Besuch der Grabstelle nicht einfach möglich ist, werden jährliche Gedenkfahrten angeboten.
Weitere Alternativen
mit Zwischenschritt über das Ausland
Für einen Lebensbaum wird die Asche des Kindes mit spezieller Erde vermengt, aus der heraus ein Baum wächst. Der Familie stehen dabei verschiedene Baumarten zur Auswahl. Der Baum kann nach ca. 6-9 Monaten von den Eltern an einem Ort ihrer Wahl eingepflanzt werden. Manche Bestattungsunternehmen bieten diese Bestattungsform über Partner im Ausland an.
Über einen Anbieter aus der Schweiz ist es möglich, die Urne mit der Asche des Kindes wieder nach Deutschland zu überführen, um sie dort zu Hause aufzubewahren und zu einem späteren Zeitpunkt beizusetzen. Das kann den Eltern Zeit verschaffen, wenn sie sich über den Ort der letzten Ruhe für ihr Kind noch unsicher sind.
Hier wird die Asche vom Ballon aus, im Beisein der Angehörigen, dem Wind übergeben. Dies ist aktuell in Frankreich und den Niederlanden möglich.
Die Asche des Kindes wird auf einer Bestattungswiese verstreut. Das ist unter anderem in der Schweiz möglich.
Die Asche des Kindes wird an einer ausgewiesenen Stelle in Meeresnähe in einer Düne verstreut. Dies ist aktuell in den Niederlanden möglich.
Erinnerungsschmuck
aus einem Teil der Asche gefertigt
Ein Teil der Asche des Kindes wird in einen Anhänger eingeschlossen oder in eine Perle eingearbeitet. Mitunter können die Schmuckstücke graviert werden. Auch in Muttermilchschmuck lässt sich Asche einarbeiten.
Hierbei wird aus einem Teil der Asche ein Edelstein (z.B. Rubin, Saphir) oder ein Diamant hergestellt. Herausgefilterte Oxide werden mit Wasserstoff und Sauerstoff bei über 2000° Celsius zu einem Edelstein verschmolzen. Der Stein kann zu einem Schmuckstück weiterverarbeitet werden.
Es gibt auch Edelsteinbestattungen, bei denen ein ausgewählter Edelstein durch einen Teil der Asche energetisiert wird. Die Asche kommt dabei lediglich mit dem Stein in Berührung, der Stein selbst enthält keine Asche.
Hierbei wird ein Teil der Asche durch Glasbläserei in Kristallglas eingearbeitet. Von einfachen Formen bis hin zu kunstvollen Skulpturen ist vieles möglich und die Eltern können ihr Kind zu Haus (symbolisch) aufbahren.
Hilfreiche Fragen bei der Wahl der geeigneten Ruhestätte:
Oft entscheiden Eltern aus dem Bauch heraus über den Ort der letzten Ruhe für ihr Kind. Hilfreiche Fragen können dabei sein:
- Möchte ich das Grab meines Kindes regelmäßig besuchen können, weil es ein wichtiger Ort für mich ist bzw. werden könnte?
- Kommt ein Familiengrab in Frage, in dem wir als Eltern später auch beigesetzt werden möchten?
- Ist es mir wichtig, dass mein Kind in der Gemeinschaft mit anderen Kindern beerdigt wird oder möchte ich es lieber nah bei mir haben?
- Gibt es einen Ort oder ein Element, zu dem ich eine besondere Verbindung habe?
- Was erlaubt mir meine finanzielle Situation?
Eltern sollten sich ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung nehmen. In der Regel gibt es keinen Grund zur Eile und die Beisetzung kann ausreichend geplant werden. Miteinander zu sprechen, sich mit der Familie oder anderen Sterneneltern über ihre Erfahrungen auszutauschen, ist hierbei oft hilfreich.