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Neuer Mutterschutz bei Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche

Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft

Mai 2025 – Zum 1. Juni 2025 tritt in Deutschland ein bedeutender Fortschritt im Bereich des Mutterschutzes in Kraft: Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, erhalten künftig erstmals Anspruch auf eine gestaffelte Mutterschutzzeit. Der Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt e.V. (BVKSG) begrüßt diese Gesetzesänderung als einen lange überfälligen Schritt zur Anerkennung des Verlusts nach frühem Kindstod.

„Wir begrüßen die neuen Regelungen als einen guten und wichtigen ersten Schritt, um den besonderen Belastungen von Eltern nach einer stillen Geburt oder Fehlgeburt besser Rechnung zu tragen. Sie schaffen mehr rechtliche Sicherheit und ermöglichen dringend benötigte Schutzzeiten“, erklärt Tina Henze, zweite Vorsitzende des BVKSG.

Mutterschutz nach Fehlgeburt – was ändert sich?

Bisher war Mutterschutz nur vorgesehen, wenn das Gewicht des vor der Geburt verstorbenen Kindes über 500 Gramm lag. Diese Regelung ließ viele betroffene Frauen ohne Schutz zurück. Die neue gesetzliche Grundlage orientiert sich stattdessen an der 13. Schwangerschaftswoche – ein entscheidender Fortschritt im Umgang mit späten Fehlgeburten. 

 

Die zum 1. Juni eingeführte Mutterschutzregelung nach Fehlgeburt gewährt betroffenen Frauen eine gestaffelte Auszeit von der Arbeit, um sich körperlich zu erholen und psychisch zu stabilisieren – ohne den Druck einer sofortigen Rückkehr in den Berufsalltag. Konkret gelten mit der Gesetzesänderung folgende Schutzfristen nach Fehlgeburt:

  • ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen Mutterschutz
  • ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen Mutterschutz
  • ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen Mutterschutz.

Hinweis: Die Inanspruchnahme ist für die betroffenen Frauen freiwillig. Sie dürfen das Beschäftigungsverbot ablehnen oder verkürzen.

Warum der neue Mutterschutz wichtig ist

Der Bundesverband sieht das neue Gesetz auch als gesellschaftliches Signal. Eine von Natascha Sagorski initiierte Petition legte 2022 den Grundstein für den gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten. Über 75.000 Unterschriften machten deutlich, dass es sich hierbei um kein Randthema handelt. „Wir sind stolz, dass unsere Stimmen gehört wurden und gratulieren Natascha zu diesem politischen Erfolg“, so Henze.

Gesellschaftliches Umdenken ist notwendig

Fehlgeburten und früher Kindstod sind noch immer mit Tabus und Sprachlosigkeit belegt. Durch die neue Rechtslage rücken diese Themen mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein. Für den BVKSG ist die Gesetzesänderung das Ergebnis jahrelanger Aufklärungsarbeit und politischer Beharrlichkeit – das Ziel sei jedoch noch nicht erreicht, so Henze:  „Aus unserer Sicht sollte der Mutterschutz noch weiterentwickelt werden, insbesondere in Bezug auf das erste Trimester. Viele Fehlgeburten ereignen sich in den ersten zwölf Wochen, und auch in dieser frühen Phase besteht ein erheblicher psychischer und körperlicher Bedarf an Schutz und Unterstützung. Zudem sollten auch die Väter beziehungsweise andere Partnerpersonen in entsprechende Schutzregelungen stärker einbezogen werden.“ 

Wie der BVKSG betroffenen Familien hilft

Der BVKSG engagiert sich bundesweit für Familien, die ihr Kind in der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt verlieren. Der Bundesverband fördert durch seine Mitglieder und Netzwerkarbeit Beratungsangebote, Austauschgruppen und Aufklärung für Betroffene des frühen Kindstods. Er setzt sich politisch für eine stärkere rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung von Eltern sogenannter Sternenkinder ein.

 

Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz bei Fehlgeburt und Unterstützungsangebote finden Sie unter: www.bvgsk.eu

Bundesverband Sternenkinder Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt e.V. BVKSG

Über den Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt e.V. (BVKSG)

Der Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt e.V. (BVKSG) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Belange von Familien einsetzt, die den Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder in der frühen Lebenszeit erleiden mussten. Der BVKSG umfasst Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich im Bereich der Sternenkindthematik engagieren. Gegründet wurde er im Oktober 2022 aus einer Initiative des digitalen Netzwerks “Runden Tisch Sternenkinder Deutschland”.

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Loreen Friedrich

Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt e.V. (BVKSG)

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