MITGLIEDSCHAFT

Warum ist eine Mitgliedschaft wichtig und welche Möglichkeiten bieten wir?

Wir unterscheiden in zwei Mitgliedsformen:

  • Vollmitglied:
    Vollmitglieder können ausschließlich gemeinnützige Vereine sowie Selbsthilfegruppen (entsprechend der Selbsthilfe-Leitlinien der GKV) werden, welche den Zweck des Vereins unterstützen und die Werte des Vereins teilen. Sie haben volles Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.
  • Fördermitglied:
    Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen werden, welche den Zweck des Vereins unterstützen und die Werte des Vereins teilen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können nicht in Organe des Vereins, vor allem als geschäftsführender Vorstand, gewählt werden. Im Übrigen haben sie die gleichen Rechte wie Vollmitglieder, sofern nichts anderes in der Satzung bestimmt ist.
 

Beiden Mitgliedsformen steht eine aktive Mitarbeit in den unterschiedlichen Arbeitskreisen frei.

Durch eine Mitgliedschaft unterstützten Sie den Bundesverband auf vielen Ebenen. Gemeinsam können Menschen viel erreichen. Gemeinsam sind wir stark.

Zudem sind Mitgliedsbeiträge feste Einnahmen mit denen ein Verband planen kann, anders als bei unregelmäßigen Spenden, welche selbstverständlich ebenfalls gut und wichtig sind.

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft? Nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite und schreiben Sie uns gern an.

Mitgliedsantrag

Mit diesem Formular kann die Mitgliedschaft im BVKSG beantragt werden.

Hiermit beantrage ich die Aufnahme beim BVKSG e.V. als(erforderlich)
Als Privat- oder Einzelperson bitte freilassen
Name(erforderlich)
Geburts-/Gründungsdatum(erforderlich)
Bei Privat-/Einzelpersonen das Geburtstdatum, Bei Vereinen/Firmen/Institutionen das Gründungsdatum
Anschrift(erforderlich)
Bei Vereinen/Firmen/Institutionen bitte den Sitz eintragen
E-Mail(erforderlich)

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige den „Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt“., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von den „Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt“ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlungen. Der Beitrag wird mit Jahresbeginn fällig. Für das Antragsjahr wird der Betrag anteilig sofort nach Antragsgenehmigung eingezogen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung und des Beitragseinzugs elektronisch gespeichert werden. Die Satzung sowie die Gebührenordnung habe ich zur Kenntnis genommen.

Alternativ hier den Antrag als PDF downloaden, ausfüllen und per Mail oder Post an uns versenden.

Hier können Sie unsere Satzung und die Gebührenordnung downladen und einsehen.