WIR ÜBER UNS
Unser Vorstand
Sandra Kern
Vorstandsvorsitzende
- Gründungsmitglied des BVKSG e.V.
- Vorsitzende/ Geschäftsführung SternenEltern Saarland e.V.
- Beisitzerin Donum Vitae Saarland e.V.
- Trauerbegleiterin, Begleiterin für Familien bei Prä- und perinatalem Tod des Kindes und nach pränataler Diagnose
- Dozentin der Erwachsenenbildung
- Sternenmama
Melanie Böttger
Kassenwartin
- Gründungsmitglied des BVKSG e.V.
- Sternengeflüster e.V.
- Sternenmama
Stefanie Gebers
Beisitzerin
- Gründungsmitglied des BVKSG e.V.
- Vorsitzende Sterneneltern Achim e.V.
- Trauerbegleiterin nach Standards des BVT und der Hope’s Angel Foundation
- Dozentin in der Erwachsenenbildung
- Trauerrednerin
- Assistenz der Geschäftsführung in einem Unternehmen für Veranstaltungstechnik
- Sternenmama
Tina Henze
Beisitzerin
- Gründungsmitglied BVKSG e.V.
- Vorsitzende Sternenkinder Dessau e.V.
- Trauerbegleiterin
- Psych. Beraterin und Lebensberaterin
- Prä- und postnatal Yoga Lehrerin
- Bachelor of Arts
- Sternenmama
Unsere Mitglieder
- Sternenzauber & Frühchenwunder e.V.
- Herzenssache – Nähen für Sternchen und Frühchen e.V.
- Mother Hood e.V.
- Betanien Diakonissen-Stiftung
- Sterneneltern Saarland e.V.
- Sternengeflüster e.V.
- Sterneneltern Achim e.V.
- Sternenkinder Dessau e.V.
- Sternenkinderzentrum-Odenwald e.V.
- Sternenkinderzentrum Bayern e.V.
- Weiße Zwerge Sterneneltern Baden-Württenberg e.V.
- Kreativwerkstatt.art
- TOM Trauergruppe
- Sternenkinder Villingen-Schwenningen e.V.
- Sternenband
- SternenkindFotografie e.V.
- Sternenkinder Dresden e.V.
- Sternenkinder Bodensee e.V.
- Verwaiste Eltern Schleswig Holstein e.V. (VESH)
- Selbsthilfegruppe Sternenkinder Wendland
- Sternenstaub e.V.
- Corinna Hansen-Krewer
- Hebamme Britta Leinweber
Informationen zur Mitgliedschaft:
(1) Mitglieder des Bundesverbandes werden unterschieden in:
a. Vollmitglieder: ausschließlich gemeinnützige Vereine sowie Selbsthilfegruppen
(entsprechend der Selbsthilfe-Leitlinien der GKV), welche den Zweck des Vereins
unterstützen und die Werte des Vereins teilen. Sie haben volles Stimmrecht bei der
Mitgliederversammlung.
b. Fördermitglieder: natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige
Personenvereinigungen, welche den Zweck des Vereins unterstützen und die Werte
des Vereins teilen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung und können nicht in Organe des Vereins, vor allem als
geschäftsführender Vorstand, gewählt werden. Im Übrigen haben sie die gleichen
Rechte wie Vollmitglieder, sofern nichts anderes in der Satzung bestimmt ist.
c. Ehrenmitglieder: können durch die Mitgliederversammlung ernannt werden.
Vorschläge zur Ernennung können dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Über die Verleihung entscheidet eine Zwei-Dritten-Mehrheit in der
Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht. Bei besonderen
Verstößen gegen die Satzung des Vereins oder bei grob vereinsschädigendem
Verhalten kann die Ehrenmitgliedschaft fristlos aberkannt werden. Hierzu
entscheidet eine Zwei-Dritten-Mehrheit in der Mitgliederversammlung.