Sandra Kern - Vorstandsvorsitzende
  • Gründungsmitglied des BVKSG e.V.
  • Vorsitzende/  Geschäftsführung SternenEltern Saarland e.V.
  • Beisitzerin Donum Vitae Saarland e.V.
  • Trauerbegleiterin, Begleiterin für Familien bei Prä-und perinatalem Tod des Kindes und nach pränatalem. Diagnose
  • Dozentin der Erwachsenenbildung
  • Sternenmama
Melanie Böttger - Kassenwartin
  • Gründungs-mitglied des BVKSG e.V.
  •  Sternen-geflüster e.V.
  • Sternenmama
Stefanie Gebers - Beisitzerin
  • Gründungs-mitglied des BVKSG e.V.
  • Vorsitzende SternenEltern Achim e.V.
  • Trauerbegleiterin nach Standards des BVT und der Hope’s Angel Foundation
  • Dozentin in der Erwachsenenbildung
  • Tauerrednerin
  • Assistenz der Geschäftsführung in einem Unternehmen für Veranstaltungstechnik
  • Sternenmama
Tina Henze - Beisitzerin
  • Gründungs-mitglied BVKSG e.V.
  • Vorsitzende Sternenkinder Dessau e.V.
  • Trauerbegleiterin
  • Psych. Beraterin und Lebensberaterin
  • Prä und postnatal Yoga Lehrerin
  • Bachelor of Arts
  • Sternenmama

Unsere Mitglieder

Informationen zur Mitgliedschaft:

(1) Mitglieder des Bundesverbandes werden unterschieden in:
a. Vollmitglieder: ausschließlich gemeinnützige Vereine sowie Selbsthilfegruppen
(entsprechend der Selbsthilfe-Leitlinien der GKV), welche den Zweck des Vereins
unterstützen und die Werte des Vereins teilen. Sie haben volles Stimmrecht bei der
Mitgliederversammlung.
b. Fördermitglieder: natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige
Personenvereinigungen, welche den Zweck des Vereins unterstützen und die Werte
des Vereins teilen. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung und können nicht in Organe des Vereins, vor allem als
geschäftsführender Vorstand, gewählt werden. Im Übrigen haben sie die gleichen
Rechte wie Vollmitglieder, sofern nichts anderes in der Satzung bestimmt ist.
c. Ehrenmitglieder: können durch die Mitgliederversammlung ernannt werden.
Vorschläge zur Ernennung können dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Über die Verleihung entscheidet eine Zwei-Dritten-Mehrheit in der
Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht. Bei besonderen
Verstößen gegen die Satzung des Vereins oder bei grob vereinsschädigendem
Verhalten kann die Ehrenmitgliedschaft fristlos aberkannt werden. Hierzu
entscheidet eine Zwei-Dritten-Mehrheit in der Mitgliederversammlung.